SVGW-Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen inkl. Ergänzung E1, E2, E3 und E4

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SVGW-Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen inkl. Ergänzung E1, E2, E3 und E4
SVGW-Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen inkl. Ergänzung E1, E2, E3 und E4
Artikelnr. OD11031
CHF 280.00
für Nichtmitglieder CHF 360.00
Produktinformationen
Artikelbeschrieb:
SVGW-Richtlinie für Trinkwasserinstllationen W3
inkl. Ergängzung E1, E2, E3 und E4

W3 (Ausgabe 2013)
SVGW-Richtlinien beschreiben praxisnah und pragmatisch Regeln, Leitlinien und
Merkmale für Erzeugnisse, Tätigkeiten oder deren Ergebnisse, um eine sichere,
zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen zu
können. Sie konkretisieren die wesentlichen Anforderungen im Interesse des
Kunden, der Öffentlichkeit und des Betreibers in Form von Spezifikationen zur
Einhaltung von Schutzzielen oder zur Vermeidung von Gefahren beim Bau,
Betrieb und bei der Instandhaltung technischer Einrichtungen.

W3/E1 (Ausgabe 2013)
Die Ergänzung E1 "Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen"
beschreibt die Sicherungsmassnahmen zum Schutz vor dem Rückfliessen von
Nichttrinkwasser aus Hausinstallationen in das Trinkwasserversorgungsnetz,
sodass die Trinkwasserqualität jederzeit eingehalten werden kann. Auf Grund
der Inkraftsetzung der EN1717 "Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen
in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anfoderungen an Sicherungseinrichtungen
zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfliessen" wurde die W3 E1
Ausgabe 2000 entsprechend überarbeitet und dem Stand der Normung und dem
Schutz des Trinkwassers angepasst.

W3/E2 (Ausgabe 2013)
Die Ergänzung E2 "Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen"
ist Bestandteil der "Richtlinie für Trinkwasserinstallationen" W3 und legt die Anforderungen
fest für den Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen in Gebäuden. Das einwandfreie
Funktionieren einer Trinkwasserinstallation hängt davon ab, dass alle Komponenten
periodisch kotrolliert und gewartet werden, sodass ein sicherer Betrieb der Anlage gewähr-
leistet ist. Der Anlagebesitzer ist daher für das einwandfreie Funktionieren sowie einen
sicheren und hygienischen Betrieb der Trinkwasserinstallationen in seinem Haus verantwortlich.

W3/E3 (Ausdgabe 2020)
Die Ergänzung 3 «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» beschreibt Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen guten Verfahrenspraxis, insbesondere zur Einhaltung der guten Hygienepraxis sowie der guten Herstellungspraxis, damit in der Trinkwasserinstallation kalt und warm die einwandfreie Trinkwasserqualität während der gesamten Bauzeit und dem anschliessenden ordnungsgemässen Betrieb sichergestellt werden kann.

W3/E4 (Ausgabe 2021)
Mit der Richtlinie W3/E4 sollen in der gesamten Trinkwasserinstallation kalt und warm die chemischen und mikrobiologischen Risiken umfassend reduziert werden.
Sie richtet sich an die Anlageeigentümer und -betreiber von Gebäude-Trinkwasserinstallationen bzw. an die verantwortlichen Personen, die für einen einwandfreien Betrieb und die Instandhaltung sowie für die gesetzlich geforderte Selbstkontrolle zuständig sind. (Ausgabe 2021)

Ausführung:
W3, E1, E2, E3, E4 in einem Ordner

Autor(en):
SVGW Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
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SVGW-Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen inkl. Ergänzung E1, E2, E3 und E4
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